Absturzsicherung

Grundsätzliches zur Absturzsicherung bei
Arbeiten auf Dächern

Instandhaltungsarbeiten auf Dächern gehören zu den
gefährlichsten Arbeiten im Baugewerbe. Oft sind entsprechende Einsätze unter widrigen Bedingungen erforderlich. So kam es im Jahr 2007 zu insgesamt 11.000 Absturzunfällen auf Deutschlands Baustellen mit zum Teil tödlichem Ausgang, davon ca. 17% im Dachdecker -und Zimmererhandwerk.


Ursachen für diese Art von Unfällen sind häufig fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen. Laut der einschlägigen Vorschriften sind bei Arbeiten auf Dachflächen Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern, erforderlich ! Hierfür ist letztlich der Betreiber bzw. Besitzer eines Gebäudes verantwortlich. Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht.

 

Sind technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich, so kann bei Instandhaltungsarbeiten Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen.

 

Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen auf der Dachfläche, bei deren Auswahl und Verwendung es einiges zu beachten gilt.
Grundsätzlich unterscheidet man 2 Arten von Absturzschutzsystemen :
· Rückhaltesystem :
verhindert, dass der Nutzer die Absturzkante erreicht.
Diese Systeme werden mit entsprechend kurzen Verbindungsmitteln betrieben, die einen Sturz über die Kante verhindern.
· Auffangsystem :
schützt den Nutzer, wenn konkrete Absturzgefahr besteht, also wenn die Länge des Verbindungsmittels ausreicht um die Absturzkante zu überschreiten. Dieses System ist sinnvoll, wenn die Bewegungsfreiheit des Nutzers z. B. bei Instandhaltungsarbeiten an der Dachkante gewährleistet sein muss.
Bedingungen :
>> Ausreichende Mindestarbeitshöhe für Auffang->
vorgang muss vorhanden sein
>> Auf- und Anprallen des Aufgefangenen muss >
verhindert werden
>> Ausrüstung muss für Beanspruchung an der >
Absturzkante geeignet sein
>> Unverzügliche Rettung eines Aufgefangenen muss
gewährleistet sein
Die häufigsten Arten von Anschlageinrichtungen sind
Einzelanschlagpunkte nach EN 795 Klasse A und
horizontale Anschlageinrichtungen (z.B. Edelstahlseilsysteme)
nach EN 795 Klasse C.
Dabei bieten Seilsysteme einen weitaus besseren
Schutz, da sich der Nutzer des Systems hier kontinuierlich gesichert parallel entlang der Absturzkante bewegen kann.
Generell müssen alle Arten von Anschlageinrichtungen einer Baumusterprüfung nach EN 795 unterzogen und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Für eine vorschriftsmässige Anwendung müssen die Beschäftigten für den Umgang mit PSA gegen Absturz angemessen und ausreichend unterwiesen werden.
Des Weiteren ist nach PSA-Benutzungsverordnung eine jährlich wiederkehrende Sachkundigenprüfung der Anschlageinrichtungen erforderlich, die genau wie die ordnungsgemäße Montage auf einer Prüf- oder Kontrollkarte zu dokumentieren ist.
Für den Nutzer von PSA gegen Absturz ist es für seine Sicherheit wesentlich, die jeweilige Gebrauchsanleitung und etwaige Betriebsanweisungen zu beachten.
Eine korrekt ausgewählte und funktionierende PSA gegen Absturz verhindert nicht unbedingt den Absturz (Auffangsystem), lindert jedoch die Folgen des Sturzes.
Oberstes Gebot beim Umgang mit PSA gegen Absturz ist Sorgfalt, denn nur so schützt sie vor schwersten Verletzungen, bleibenden Gesundheitsschäden oder dem Tod !

Mit freundlicher Genehmigung von www.st-quadrat.lu